Grafik und Druck
Sie haben eine Vorstellung für eine Grafik? - Ich setze diese in die Praxis um! Gerne gestalte und erstelle ich professionelle Grafiken für Ihre Projekte - z. B. für Ihr Firmenlogo oder für Ihre Website. Ich liefere Druckvorlagen für Textilien, Plakate, Briefpapier, Visitenkarten und vieles mehr.
Hinweis: Ich verwende keine KI-unterstützte Software für die Erstellung einer Grafik! Eine von mir erstellte Grafik ist einzigartig und das Ergebnis Ihrer Vorstellungen und Vorgaben!
Die Leistungen im Einzelnen:
- Beratung zu Ihrer gewünschten Grafik und zu deren Verwendung
- Optimierung Ihrer Vorstellungen und Vorgaben
- Erstellung von Entwürfen mit anschließender Besprechung
- Je nach Verwendung die Optimierung und Fertigstellung der Grafik
Für ein optimales Ergebnis ist die Verwendung der Grafik von entscheidender Bedeutung:
- Die Verwendung als Druckvorlage:
Druckvorlagen werden in der Regel im PDF-Format erstellt. Hierfür werden Vektorgrafiken sowie Text (in gewünschter Schriftart) kombiniert und nach PDF konvertiert. Welche Eigenschaften das PDF haben muss, hängt von den Vorgaben der Druckerei ab. Nur so kann ein optimales Druckergebnis erzielt werden. Daher sind vor Erteilung eines Auftrages zur Erstellung der Grafik, die Bedingungen für den Druck bei der zu beauftragenden Druckerei zu erfragen! Selbstverständlich kann ich Ihnen auch eine Druckerei empfehlen! - Die Verwendung in digitalen Medien:
In digitalen Medien, z. B. auf Webseiten, kann eine Grafik als Vektorgrafik (.svg) oder als Pixelgrafik - auch Rastergrafik genannt - (.jpg, .png, .gif) eingesetzt werden. Die Erstellung von Pixelgrafiken ist meist weniger aufwendig als bei Vektorgrafiken. Jedoch werden Pixelgrafiken nur in einer festgesetzten Größe (z. B. 100 x 150 Pixel) erstellt. Werden solche Grafiken vergrößert oder verkleinert verlieren sie deutlich an Qualität. Die Erstellung von Vektorgrafiken ist zeitlich sehr aufwendig, sie sind aber in jeder Größe gestochen scharf.
Für die erstellten Grafiken erhalten Sie ein auschließliches Nutzungsrecht! Näheres regelt ein Lizenzvertrag.
Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang die
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